Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Leistungen zur Gestaltung barrierefreier Dokumente und Mustervorlagen sowie Beratungs- und Schulungsleistungen.

Vergabeart Offenes Verfahren
Aktenzeichen BIT14-0230-987
Veröffentlichungsdatum 20.01.2026
Angebotsabgabe 24.02.2026 ▪ 09:00 Uhr
CPV Nummer 72000000-5
75110000-0
72260000-5
Auftragsgegenstand Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Leistungen zur Gestaltung barrierefreier Dokumente und Mustervorlagen sowie Beratungs- und Schulungsleistungen.
Ausschreibende Stelle Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT-Baden-Württemberg (BITBW)
Burgenlandstraße 33
70469 Stuttgart
Ausführungsort Die Leistungen sind in der Regel an den Standorten der BITBW in Stuttgart zu erbringen.
Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass im Einzelfall Leistungen durch den Auftragnehmer auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg erbracht werden.
Leistungsumfang und -zeitraum

Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Leistungen zur Gestaltung barrierefreier Dokumente und Mustervorlagen sowie Beratungs- und Schulungsleistungen.
 

Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). ie Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag einmalig um ein Jahr zu verlängern (optionaler Vertragszeitraum). 
Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. 

Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt: gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt.

- 440 Dokumente - Dokumentenüberarbeitung und Erstellung von Mustervorlagen (Redaktion)
- 4100 Seiten - Dokumentenüberarbeitung und Erstellung von Mustervorlagen (Redaktion)
- 736 Std. - Beratungsleistung digitale Barrierefreiheit der Dokumente (Consultant)
- 128 Std. - Schulungsleitung

Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Personentagen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern.

Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 597.500,00 EUR netto; 711.025,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen).

Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Abrufe. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
 

Sonstiges Alle weiteren Informationen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen enthalten und können bei Interesse über das Vergabeportal abgerufen werden.
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