Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Blade-Systemen, -Software und Pflege- und Instandhaltungsleistungen sowie Beratungsleistungen/ Dienstleistungen.

Vergabeart Offenes Verfahren
Aktenzeichen BIT14-0230-1045
Veröffentlichungsdatum 14.01.2026
Angebotsabgabe 27.02.2026 ▪ 09:00 Uhr
CPV Nummer 48820000-2
50312000-5
72000000-5
30210000-4
Auftragsgegenstand Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Blade-Systemen, -Software und Pflege- und Instandhaltungsleistungen sowie Beratungsleistungen/ Dienstleistungen.
Ausschreibende Stelle Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT-Baden-Württemberg (BITBW)
Burgenlandstraße 33
70469 Stuttgart
Ausführungsort Die Leistungen sind in der Regel an den Standorten der BITBW in Stuttgart zu erbringen.
Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass im Einzelfall Leistungen durch den Auftragnehmer auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg erbracht werden.
Leistungsumfang und -zeitraum

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von von Blade-Systemen, -Software und Pflege- und Instandhaltungsleistungen sowie Beratungsleistungen/ Dienstleistungen.

Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst ein Jahr (Mindestvertragslaufzeit).
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag einmal um ein Jahr zu verlängern (optionaler Vertragszeitraum).
Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. 

Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt:


20 x Frame-Grundmodell
20 x Satelitte-Module
20 x SAN-Ports
20 x Garantie
240 x Blade-Grundmodell
4480 x RAM
480 x CPU
240 x Garantie
40 x Erweiterung Grundmodell
40 x Satelitte-Module
40 x Garantie
720 x Stunden Dienstleistung

Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Mengen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern bzw. vergrößern.

Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 15.000.000,00 € netto; 17.850.000,00 € brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen.
Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes.
Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
 

Sonstiges Alle weiteren Informationen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen enthalten und können bei Interesse über das Vergabeportal abgerufen werden.
Zum Seitenanfang