Rahmenvereinbarung Buchungstool
Vergabeart | Offenes Verfahren |
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Aktenzeichen | BIT14-0230-925 |
Veröffentlichungsdatum | 15.09.2025 |
Angebotsabgabe | 21.10.2025 ▪ 10:00 Uhr |
CPV Nummer |
48000000-8 48300000-1 72250000-2 72260000-5 72267000-4 72268000-1 |
Auftragsgegenstand | Rahmenvereinbarung Buchungstool |
Ausschreibende Stelle |
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT-Baden-Württemberg (BITBW) Burgenlandstr. 33 70469 Stuttgart |
Ausführungsort |
Die Leistungen sind grundsätzlich an allen Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Baden-Württemberg zu erbringen. Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass Lieferleistungen durch den Auftragnehmer auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg bzw. bei anderen Bezugsberechtigten erbracht werden. |
Leistungsumfang und -zeitraum |
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung eines zentralen Buchungstools, zusätzlicher Lizenzen, Dienstleistungen sowie Pflege und Supportleistungen. Über das Buchungstool muss es ermöglich sein, Räume, Arbeitsplätze und Fahrzeuge für die Auftraggeberin und ihre Kunden zu reservieren, sowie Catering und Gastausweise für die Besucher des Hauses zu buchen. Das Ziel des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines geeigneten Buchungstools das folgende Funktionen abdeckt:
Über diese Ausschreibung müssen drei wesentliche Anforderungen erfüllt werden:
Der Abruf der Leistungen erfolgt bedarfsbezogen, ein konkreter Zeitraum kann nicht angegeben werden. Ein Anspruch auf die Abnahme der Dienstleistung besteht nicht. Das geschätzte Abnahmevolumen beträgt über die Laufzeit von vier Jahren 3.000.000,00 EUR netto; 3.570.000,00 EUR brutto. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für das geschätzte Abrufvolumen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Das geschätzte Abnahmevolumen beträgt über die Laufzeit von vier Jahren (inkl. optionaler Vertragsverlängerung): 3.000.000,00 EUR netto, 3.570.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Ein rechtlicher Anspruch auf Abnahme des geschätzten Auftragsvolumen besteht nicht. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 3.000.000,00 EUR netto; 3.570.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. |
Sonstiges | Alle weiteren Informationen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen enthalten und können bei Interesse über das Vergabeportal abgerufen werden. |