Rahmenvereinbarung für Lizenzen und Plugins für Jira/Confluence
Vergabeart | Offenes Verfahren |
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Aktenzeichen | BIT14-0230-833 |
Veröffentlichungsdatum | 30.06.2025 |
Angebotsabgabe | 15.09.2025 ▪ 10:00 Uhr |
CPV Nummer | 48000000-8 |
Auftragsgegenstand | Rahmenvereinbarung für Lizenzen und Plugins für Jira/Confluence |
Ausschreibende Stelle |
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT-Baden-Württemberg (BITBW) Burgenlandstraße 33 70469 Stuttgart |
Ausführungsort |
Die Leistungen sind grundsätzlich an allen Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Baden-Württemberg zu erbringen. Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass Lieferleistungen durch den Auftragnehmer auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg bzw. bei anderen Bezugsberechtigten erbracht werden. |
Leistungsumfang und -zeitraum |
Auftragsgegenstand von Los 1 ist der Erwerb von Data Center Mietlizenzen für Jira Software und Confluence Webanwendungen in verschiedenen Lizenzstaffelungen gemäß Anlage 3.1 zum Vertrag - Preisblatt, die bei Bedarf zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgerufen werden können. Auftragsgegenstand von Los 2 ist die Beschaffung und Lieferung von möglichst vielen Data Center Mietlizenzen für Plugins für Jira Software und Confluence in verschiedenen Lizenzstaffelungen gemäß Anlage 3.2 zum Vertrag - Preisblatt, die bei Bedarf zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgerufen werden können. Das geschätzte Abnahmevolumen für Los 1 beträgt über die Laufzeit von vier Jahren (inkl. optionaler Vertragsverlängerung) 1.176.470,58 EUR netto; 1.400.000,00 EUR brutto. Das geschätzte Abnahmevolumen für Los 2 beträgt über die Laufzeit von vier Jahren (inkl. optionaler Vertragsverlängerung) 924.369,74 EUR netto; 1.100.000,00 EUR brutto Ein rechtlicher Anspruch auf Abnahme der geschätzten Auftragsmenge besteht nicht. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung frühestens am 01.09.2025 und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze für das Los1 von 1.176.470,58 EUR netto; 1.400.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3.1 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze für das Los 2 von 924.369,74 EUR netto; 1.100.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3.2 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen. |
Sonstiges | Alle weiteren Informationen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen enthalten und können bei Interesse über das Vergabeportal abgerufen werden. |