Auftragsgegenstand von Los 1 war der Erwerb von Data Center Mietlizenzen für Jira Software und Confluence Webanwendungen in verschiedenen Lizenzstaffelungen, die bei Bedarf zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgerufen werden können.

Auftragsgegenstand von Los 2 war die Beschaffung und Lieferung von möglichst vielen Data Center Mietlizenzen für Plugins für Jira Software und Confluence in verschiedenen Lizenzstaffelungen, die bei Bedarf zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgerufen werden können.

Vergabeverfahren Rahmenvereinbarung für Lizenzen und Plugins für Jira/Confluence
Aktenzeichen BIT14-0230-833
Auftraggeberin Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT-Baden-Württemberg (BITBW)
Burgenlandstraße 33
70469 Stuttgart
Gewähltes Vergabeverfahren Offenes Verfahren
Hauptausführungsort Die Leistungen sind grundsätzlich an allen Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Baden-Württemberg zu erbringen.
Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass Lieferleistungen durch den Auftragnehmer auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg bzw. bei anderen Bezugsberechtigten erbracht werden.
Auftragsgegenstand, Art und Umfang der Leistung Auftragsgegenstand von Los 1 war der Erwerb von Data Center Mietlizenzen für Jira Software und Confluence Webanwendungen in verschiedenen Lizenzstaffelungen, die bei Bedarf zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgerufen werden können.

Auftragsgegenstand von Los 2 war die Beschaffung und Lieferung von möglichst vielen Data Center Mietlizenzen für Plugins für Jira Software und Confluence in verschiedenen Lizenzstaffelungen, die bei Bedarf zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgerufen werden können.
Angaben zur Ausführung Die Vertragslaufzeit begann mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit).
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges.
Name des beauftragten Unternehmens TIMETOACT Software & Consulting GmbH
Im Mediapark 5
50670 Köln
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