Erklärung zur Barrierefreiheit
Die IT Baden-Württemberg (BITBW) ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bitbw.de veröffentlichte Webseite.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
• An einzelnen Stellen sind die Farbkontraste nicht ausreichend.
• Bei starker Schriftvergrößerung sind nicht alle Inhalte wahrnehmbar und nicht alle Funktionen nutzbar.
• Bei der Cookie-Meldung sind die Checkboxen nicht mit der Tastatur bedienbar.
• Bei Tastaturbedienung ist die Fokus-Reihenfolge nicht immer schlüssig.
• Der Fokus ist nicht durchgängig sichtbar.
• Es erscheint englischer Text, welcher nicht als solcher gekennzeichnet ist. (Bei der Suche wird bei null Treffern der Text „No results found.“ ausgegeben.)
• Der Quellcode der Webseite ist teilweise nicht valide.
• Screenreader erhalten auf der Seite www.bitbw.de/ausschreibungen keinen Hinweis, ob ein Aufklapp-Element (Plus- und Minussymbole) geöffnet oder geschlossen ist.
• Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache sind noch nicht vorhanden.
• Erläuterungen in Leichter Sprache sind noch nicht vorhanden.
• Das Dokument Organigramm.pdf auf der Seite www.bitbw.de/kunden-und-servicecenter ist noch nicht barrierefrei.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29.01.2021 erstellt.
Die Erklärung beruht auf dem Prüfbericht der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit (Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg) vom 01.10.2020.
Die Erklärung wurde zuletzt am 29.01.2021 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:
IT Baden-Württemberg (BITBW)
Online-Redaktion
Krailenshaldenstraße 44
70469 Stuttgart
Telefon: 0711 8910 40
E-Mail: Poststelle@bitbw.bwl.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Online-Redaktion der BITBW wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Online-Redaktion der BITBW nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.