Gegenstand der Ausschreibung war die Beschaffung von spezialisierten IT-Beratungsdienstleistungen für die Landesbehörden des Landes Baden-Württemberg.
Das Los 1 umfasste die Einführung, Weiterentwicklung und Auditierung von Informationssicherheitsmanagementsystemen (ISMS) nach den Standards des BSI IT-Grundschutzes und der ISO 27001 bei den verschiedenen Landesbehörden des Landes Baden-Württemberg. Allgemein den Datenschutz betreffende und nicht im Kontext zum ISMS stehende Leistungen waren nicht von dieser Rahmenvereinbarung gedeckt.

Vergabeverfahren Rahmenvereinbarung Beratungs- und Dienstleistungsunterstützung ISMS - Los 1
Aktenzeichen BIT14-0230-522 Los 1
Auftraggeberin Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT-Baden-Württemberg (BITBW)
Krailenshaldenstraße 44
70469 Stuttgart
Gewähltes Vergabeverfahren Offenes Verfahren
Hauptausführungsort Die Leistungen sind grundsätzlich an allen Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Baden-Württemberg zu erbringen.
Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass Dienstleistungen durch den Auftragnehmer auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg bzw. bei anderen Bezugsberechtigten erbracht werden.
Auftragsgegenstand, Art und Umfang der Leistung Gegenstand der Ausschreibung war die Beschaffung von spezialisierten IT-Beratungsdienstleistungen für die Landesbehörden des Landes Baden-Württemberg.
Das Los 1 umfasste die Einführung, Weiterentwicklung und Auditierung von Informationssicherheitsmanagementsystemen (ISMS) nach den Standards des BSI IT-Grundschutzes und der ISO 27001 bei den verschiedenen Landesbehörden des Landes Baden-Württemberg. Allgemein den Datenschutz betreffende und nicht im Kontext zum ISMS stehende Leistungen waren nicht von dieser Rahmenvereinbarung gedeckt.
Angaben zur Ausführung Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit).
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume).
Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges.
Der Vertrag endet unabhängig von der Vertragslaufzeit mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze.

Eine Mindestabnahmemenge wird nicht garantiert.
Name des beauftragten Unternehmens BearingPoint GmbH
Büchsenstraße 28
70174 Stuttgart
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