Rahmenvereinbarung SAP-Lizenzberatung

Vergabeart Offenes Verfahren
Aktenzeichen BIT14-0230-967
Veröffentlichungsdatum 22.12.2025
Angebotsabgabe 26.01.2026 ▪ 10:00 Uhr
CPV Nummer 72000000-5
72200000-7
Auftragsgegenstand Rahmenvereinbarung SAP-Lizenzberatung
Ausschreibende Stelle Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT-Baden-Württemberg (BITBW)
Burgenlandstr. 33
70469 Stuttgart
Ausführungsort Die Leistungen sind in der Regel an den Standorten der BITBW in Stuttgart zu erbringen.
Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass im Einzelfall Leistungen durch den Auftragnehmer auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg erbracht werden.
Leistungsumfang und -zeitraum

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von SAP-Lizenzberatungsleistungen.
Der Abruf der Leistungen erfolgt bedarfsbezogen, ein konkreter Zeitraum kann nicht angegeben werden. Ein Anspruch auf die Abnahme der Dienstleistung besteht nicht. 

Es wird von folgenden Auftragsmengen pro Vertragsjahr ausgegangen:
Auftragsmenge pro Vertragsjahr: ca. 75 Personentage für die Beratung 

Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Dieser gibt nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Zeitraum für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern.

Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). 

Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). 
Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges.

Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 450.000,00 € netto; 535.500,00 € brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt zu entnehmen.
Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. 
Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.

Sonstiges Alle weiteren Informationen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen enthalten und können bei Interesse über das Vergabeportal abgerufen werden.
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