Rahmenvereinbarung Trend Micro Sicherheitssoftware

Vergabeart Offenes Verfahren
Aktenzeichen BIT14-0230-946
Veröffentlichungsdatum 02.10.2025
Angebotsabgabe 04.11.2025 ▪ 10:00 Uhr
CPV Nummer 72267000-4
48730000-4
48732000-8
Auftragsgegenstand Rahmenvereinbarung Trend Micro Sicherheitssoftware
Ausschreibende Stelle Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT-Baden-Württemberg (BITBW)
Burgenlandstr. 33
70469 Stuttgart
Ausführungsort Die Leistungen sind in der Regel an den Standorten der BITBW in Stuttgart zu erbringen.
Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass im Einzelfall Leistungen durch den Auftragnehmer auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg erbracht werden.
Leistungsumfang und -zeitraum

Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Softwarepflege für Softwarelizenzen sowie Neulizenzen von Trend Micro.

Der Abruf der Leistungen erfolgt bedarfsbezogen, ein konkreter Zeitraum kann nicht angegeben werden. Ein Anspruch auf die Abnahme der Dienstleistung besteht nicht. 

Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wurde, so genau wie möglich, umschrieben und kann der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt entnommen werden. 

- 148000x Pflegeleistungen Trend Micro Scanmail und Apex Central Advanced Edition 

- Lizenzen Trend Micro Scanmail und Apex Central Advanced Edition inkl. Pflege für ein Jahr. 

Der Bedarf ist abseits der verbindlich festgelegten Menge jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Dieser gibt nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Zeitraum für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden.

Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit).
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zwei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). 

Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges.

Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 450.000,00 € netto; 535.500,00 € brutto (inkl. optionaler Leistungen).

Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes.
Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.

Sonstiges Alle weiteren Informationen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen enthalten und können bei Interesse über das Vergabeportal abgerufen werden.
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