Rahmenvereinbarung über den Bezug von Software-Produkten

Vergabeart Offenes Verfahren
Aktenzeichen BIT14-0230-890
Veröffentlichungsdatum 15.08.2025
Angebotsabgabe 16.09.2025 ▪ 09:00 Uhr
CPV Nummer 72260000-5
72266000-7
72000000-5
Auftragsgegenstand Rahmenvereinbarung über den Bezug von Software-Produkten
Ausschreibende Stelle Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT-Baden-Württemberg (BITBW)
Burgenlandstraße 33
70469 Stuttgart
Ausführungsort Die Leistungen sind grundsätzlich an allen Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Baden-Württemberg zu erbringen.
Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass Lieferleistungen durch den Auftragnehmer auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg bzw. bei anderen Bezugsberechtigten erbracht werden.
Leistungsumfang und -zeitraum

Gegenstand der Ausschreibung ist die Ermittlung eines Dienstleisters zur Beschaffung von Software einschließlich der Beratung, Rechnungsstellung und Pflege des Lizenzmanagement-Tools (USU License Management oder ggfls. einem Nachfolgeprodukt) sowie die dazugehörige Bearbeitung und Pflege der Anfragen im Ticket System der BITBW zu ermitteln. Wesentliches Element der Leistungserbringung ist die proaktive Berichtsfunktion an die Auftraggeberin (BITBW) und die Erarbeitung von Vorschlägen zur Ausschöpfung von Verbesserungspotenzialen, die sich im Rahmen der Leistungserbringung dieser Leistungsbeschreibung ergeben.

Ein konkretes Auftragsvolumen kann aufgrund der Komplexität des Umfangs der Lizenzen nicht genannt werden. Es ist von 73.000 Arbeitsplätzen und ca. 600 verschiedenen Softwareherstellern in der Landesverwaltung auszugehen. Hersteller, für die eine eigene Rahmenvereinbarung besteht, wie z. B. für die von der Auftraggeberin definierten Fokushersteller Adobe, Citrix, Esri, Microsoft, Oracle und VMware sind von dieser Rahmenvereinbarung ausgenommen. Eine Liste mit den aktuellen Rahmenvereinbarungen der Fokushersteller wird dem Auftragnehmer nach Zuschlag zur
Verfügung gestellt. Nicht Bestandteil der Ausschreibung ist sämtliche Hardware-gebundene
Software. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Wenn das Auftragsvolumen einer einzelnen Bestellung zwischen 20.000,00 € netto bis 200.000,00 € netto liegt, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Auftraggeberin über die Anforderung des Bezugsberechtigten zu informieren und die Freigabe für die einzelne Bestellung vor der Bestelldurchführung bei der
Auftraggeberin einzuholen. Bei einem Verstoß gegen diese Meldepflicht behält sich die Auftraggeberin vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Sollte der Auftragswert einer einzelnen Bestellung entweder das Volumen von 20.000,00 € netto oder die Stückzahl von 5 nicht überschreiten wird keine Freigabe benötigt.
Bestellungen über 200.000,00 € netto für einen Hersteller kumuliert über die Gesamtlaufzeit, sind grundsätzlich nicht Teil dieser Rahmenvereinbarung. Für die Beachtung und
Sicherstellung sind die kumulierten Auftragswerte der Bestellungen der einzelnen Hersteller durch den Auftragnehmer zu überwachen und im Rahmen des Reporting auszuweisen.
Die Auftraggeberin behält sich im Einzelfall vor, vor der Auftragsausführung eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (durch Offenlegung der Angebote – „Open Book“) durchzuführen.

Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit).
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume).
Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges.

Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 10.000.000,00 EUR netto; 11.900.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen.
Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes.
Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.

Sonstiges Alle weiteren Informationen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen enthalten und können bei Interesse über das Vergabeportal abgerufen werden.
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