Gegenstand der Ausschreibung war die Ermittlung eines Dienstleisters zur Beschaffung von Software einschließlich der Beratung, Rechnungsstellung und Pflege des Lizenzmanagement-Tools (USU License Management oder ggfls. einem Nachfolgeprodukt) sowie die dazugehörige Bearbeitung und Pflege der Anfragen im Ticket System der BITBW zu ermitteln. Wesentliches Element der Leistungserbringung war die proaktive Berichtsfunktion an die Auftraggeberin (BITBW) und die Erarbeitung von Vorschlägen zur Ausschöpfung von Verbesserungspotenzialen, die sich im Rahmen der Leistungserbringung dieser Leistungsbeschreibung ergeben.
| Vergabeverfahren | Rahmenvereinbarung über den Bezug von Software-Produkten |
|---|---|
| Aktenzeichen | BIT14-0230-890 |
| Auftraggeberin |
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT-Baden-Württemberg (BITBW) Burgenlandstraße 33 70469 Stuttgart |
| Gewähltes Vergabeverfahren | Offenes Verfahren |
| Hauptausführungsort |
Die Leistungen sind grundsätzlich an allen Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Baden-Württemberg zu erbringen. Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass Lieferleistungen durch den Auftragnehmer auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg bzw. bei anderen Bezugsberechtigten erbracht werden. |
| Auftragsgegenstand, Art und Umfang der Leistung | Gegenstand der Ausschreibung war die Ermittlung eines Dienstleisters zur Beschaffung von Software einschließlich der Beratung, Rechnungsstellung und Pflege des Lizenzmanagement-Tools (USU License Management oder ggfls. einem Nachfolgeprodukt) sowie die dazugehörige Bearbeitung und Pflege der Anfragen im Ticket System der BITBW zu ermitteln. Wesentliches Element der Leistungserbringung war die proaktive Berichtsfunktion an die Auftraggeberin (BITBW) und die Erarbeitung von Vorschlägen zur Ausschöpfung von Verbesserungspotenzialen, die sich im Rahmen der Leistungserbringung dieser Leistungsbeschreibung ergeben. |
| Angaben zur Ausführung |
Die Vertragslaufzeit begann mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. |
| Name des beauftragten Unternehmens |
CCP Software GmbH Rudolf-Breitscheid-Str. 1-5 35037 Marburg |