Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen im Bereich Rechnungsreklamationsmanagement

Vergabeart Offenes Verfahren
Aktenzeichen BIT14-0230-1251
Veröffentlichungsdatum 09.10.2026
Angebotsabgabe 10.11.2026 ▪ 09:00 Uhr
CPV Nummer 75131000-3
Auftragsgegenstand Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen im Bereich Rechnungsreklamationsmanagement
Ausschreibende Stelle Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT-Baden-Württemberg (BITBW)
Burgenlandstraße 33
70469 Stuttgart
Ausführungsort Die Leistungen sind in der Regel an den Standorten der Auftraggeberin (BITBW) zu erbringen.
Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass im Einzelfall Leistungen durch den Auftragnehmer auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg erbracht werden.
Bei vor Ort Präsenz sind die Leistungen sowohl am Standort der Auftraggeberin als auch bei dem Auftragnehmer zu erbringen, die im Rahmen der Tätigkeit als zentrale IT‐Dienstleisterin des Landes betreut werden.
Weitere Kosten (z. B. Reise-, Nebenkosten) wie in der Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt angegeben, können nicht geltend gemacht werden.
Im Falle einer remoten Leistungserbringung erfolgt diese grundsätzlich von Deutschland aus. Sofern die Leistungserbringung innerhalb der EU erfolgen soll, muss dies vor der Leistungserbringung der AG angezeigt und von dieser vorab genehmigt werden.
Leistungsumfang und -zeitraum

Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen des Auftragnehmers zur Unterstützung der Weiterentwicklung des Rechnungsreklamationsmanagements und des Order-to-Cash-Prozesses (O2C). Der Einsatz erfolgt insbesondere bei der Analyse, Optimierung und Digitalisierung der Prozesse rund um die Rechnungsstellung, Rechnungsreklamationen, Gutschriften, das Mahnwesen sowie der zugehörigen Fachverfahren und Schnittstellen.

Die Ausschreibung umfasst folgende Leistungen:

- Beratungs- und Unterstützungsleistung IT-Consultant - Remote (ca. 165 PT pro Jahr)

- Beratungs- und Unterstützungsleistung IT-Consultant - Vor Ort (ca. 15 PT pro Jahr)

Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 12 Monate (Mindestvertragslaufzeit).

Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag dreimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). 

Grundlage für die Ausübung dieser Verlängerungsoption ist die Erfüllung der nachfolgend festgelegten Vorgaben: 

Erfüllen aller projekt- bzw. tätigkeitsspezifisch definierten Vorgaben eines vorab zu vereinbarenden Quality Gates.

Die Auftraggeberin definiert im Kontext der Projektarbeit bzw. der von der Auftragnehmerin zu erbringenden Tätigkeiten formelle Meilensteine, zu denen gesamthaft geprüft wird, inwieweit die Auftragnehmerin der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungsinhalte nachkommt. Diese Quality Gates betreffen beispielsweise Prüfpunkte wie

  • Qualität der Service Delivery (Einhalten zugesicherter Skill-Level, Gesamtverständnis des Kundenbedarfs u. ä.)

  • Wirksamkeit / Verwendbarkeit der Arbeitsergebnisse

  • Termintreue (Einhalten von Fristen, Bereitstellzeiten u. ä.)

  • Vollständigkeit und inhaltliche Qualität von Dokumentationen

  • Kommunikation und Auftreten ggü. der Auftraggeberin

um die erzielte Projekt- bzw. Service-Qualität zu bewerten.

Die zur Anwendung kommenden Prüfpunkte und ihre Gewichtung werden der Auftragnehmerin zu Beginn der Leistungserbringung mitgeteilt und erläutert, sodass die Auftragnehmerin im Vorfeld weiß, worauf sie die Schwerpunkte der Leistungserbringung legen muss. Die Auftragnehmerin erhält die Gelegenheit, die Prüfpunkte zu kommentieren (jedoch ohne Anspruch, sie abzuändern). Die Quality Gates werden als Meilensteine im Projektkalender festgelegt und in Form eines Meetings mit allen relevanten Vertretern der Auftraggeberin und des Auftragnehmers durchgeführt.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Prüfpunkte zu unterscheiden nach 

  • KO-Kriterien 
    (Erfüllungsgrad: ‚erfüllt‘ vs. ‚nicht erfüllt‘ / Bewertung ‚nicht erfüllt‘ führt zu unmittelbarer Setzung einer x-wöchigen Frist für kostenneutrale Nacharbeiten in Verbindung mit einer Eskalation an die nächsthöhere Ebene) und
  • variable Kriterien 
    (Erfüllungsgrad in % mit dahinterliegender Ampellogik in Verbindung mit Korrekturmaßnahmen).

Die Auftraggeberin teilt dem Auftragnehmer drei Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit mit, ob die Option gezogen wird und sich der Vertrag somit für ein weiteres Jahr verlängert. Für die weiteren optionalen Verlängerungen gilt selbiges.

Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 770.227,20 € netto; 916.570,37 € brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt zu entnehmen.

Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. 

Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.

Sonstiges Alle weiteren Informationen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen enthalten und können bei Interesse über das Vergabeportal abgerufen werden.
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