Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Tower Server.
| Vergabeart | Offenes Verfahren |
|---|---|
| Aktenzeichen | BIT14-0230-1103 |
| Veröffentlichungsdatum | 03.06.2026 |
| Angebotsabgabe | 14.07.2026 ▪ 09:00 Uhr |
| CPV Nummer |
48820000-2 30211000-1 30210000-4 |
| Auftragsgegenstand | Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Tower Server. |
| Ausschreibende Stelle |
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT-Baden-Württemberg (BITBW) Burgenlandstraße 33 70469 Stuttgart |
| Ausführungsort | Die Leistungen sind grundsätzlich an allen Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Baden-Württemberg zu erbringen. Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass Lieferleistungen durch den Auftragnehmer auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg bzw. bei anderen Bezugsberechtigten erbracht werden. Weitere Kosten (z. B. Reise-, Nebenkosten) wie in der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt angegeben, können nicht geltend gemacht werden. Im Falle einer remoten Leistungserbringung erfolgt diese grundsätzlich von Deutschland aus. Sofern die Leistungserbringung innerhalb der EU erfolgen soll, muss dies vor der Leistungserbringung der AG angezeigt und von dieser vorab genehmigt werden |
| Leistungsumfang und -zeitraum |
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Tower Server. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zwei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt: 200 Tower Server zzgl. verschiedener Einbaukomponenten gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zusammengestellt werden. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Mengen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern bzw. vergrößern. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 1.500.000,00 € netto; 1.785.000,00 € brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. |
| Sonstiges | Alle weiteren Informationen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen enthalten und können bei Interesse über das Vergabeportal abgerufen werden. |