RV Change-Management, -Kommunikation und Weiterentwicklung der Unternehmenskultur
| Vergabeart | Offenes Verfahren |
|---|---|
| Aktenzeichen | BIT14-0230-1164 |
| Veröffentlichungsdatum | 05.10.2026 |
| Angebotsabgabe | 09.11.2026 ▪ 09:00 Uhr |
| CPV Nummer |
79410000-1 75110000-0 |
| Auftragsgegenstand | RV Change-Management, -Kommunikation und Weiterentwicklung der Unternehmenskultur |
| Ausschreibende Stelle |
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT-Baden-Württemberg (BITBW) Burgenlandstr. 33 70469 Stuttgart |
| Ausführungsort |
Die Leistungen sind hauptsächlich remote und an den Standorten der Auftraggeberin (BITBW) zu erbringen. Weitere Kosten (z. B. Reise-, Nebenkosten) wie in der Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt angegeben, können nicht geltend gemacht werden. Im Falle einer remoten Leistungserbringung erfolgt diese grundsätzlich von Deutschland aus. Sofern die Leistungserbringung innerhalb der EU erfolgen soll, muss dies vor der Leistungserbringung der AG angezeigt und von dieser vorab genehmigt werden. |
| Leistungsumfang und -zeitraum |
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Unterstützungs- und Beratungsleistungen im Change-Management, Change-Kommunikation sowie die Weiterentwicklung der Unternehmenskultur. Ziel ist es, interne Verantwortliche bei der Planung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Förderung einer positiven Unternehmenskultur sowie bei der professionellen Begleitung von Veränderungsvorhaben zu unterstützen. Der Abruf der Leistungen erfolgt bedarfsbezogen, ein konkreter Zeitraum kann nicht angegeben werden. Ein Anspruch auf die Abnahme der Dienstleistung besteht nicht. Es wird hierbei von folgenden Auftragsmengen pro Vertragsjahr ausgegangen: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung frühestens aber zum 19.01.2027 und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwölf Monate (Mindestvertragslaufzeit). Erstmalig können Einzelabrufe aus dieser Rahmenvereinbarung ab dem 19.01.2027 abgerufen werden. Ab Zuschlagserteilung bis zu diesem Termin können keine Kosten geltend gemacht werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag dreimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 1.000.000,00 EUR netto; 1.190.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) |
| Sonstiges | Alle weiteren Informationen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen enthalten und können bei Interesse über das Vergabeportal abgerufen werden. |