Rahmenvereinbarung über das Roll-Out/-In von IT-Systemen, Installationsleistungen nach Vorgaben, Montage- und Logistiktätigkeiten sowie Entsorgung von IT-Systemen.

Vergabeart Offenes Verfahren
Aktenzeichen BIT14-0230-1139
Veröffentlichungsdatum 30.09.2026
Angebotsabgabe 03.11.2026 ▪ 09:00 Uhr
CPV Nummer 51600000-8, 51610000-1, 75131000-3
Auftragsgegenstand Rahmenvereinbarung über das Roll-Out/-In von IT-Systemen, Installationsleistungen nach Vorgaben, Montage- und Logistiktätigkeiten sowie Entsorgung von IT-Systemen.
Ausschreibende Stelle Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT-Baden-Württemberg (BITBW)
Burgenlandstr. 33
70469 Stuttgart
Ausführungsort Die Leistungen sind grundsätzlich an allen Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Baden-Württemberg zu erbringen.
Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass Lieferleistungen durch den Auftragnehmer auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg erbracht werden.
Weitere Kosten (z. B. Reise-, Nebenkosten) wie in der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt angegeben, können nicht geltend gemacht werden.
Im Falle einer remoten Leistungserbringung erfolgt diese grundsätzlich von Deutschland aus. Sofern die Leistungserbringung innerhalb der EU erfolgen soll, muss dies vor der Leistungserbringung der AG angezeigt und von dieser vorab genehmigt werden.
Leistungsumfang und -zeitraum

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung folgender Leistungen:

- den Roll-Out von IT Systeme 
(Installationsleistungen, Montagetätigkeiten und Logistiktätigkeiten)
- reine Logistiktätigkeiten (Transport)
- das Roll-In von IT Systeme (Demontagetätigkeiten
Logistiktätigkeiten)
- die Entsorgung von IT Systeme (Demontagetätigkeiten, Logistiktätigkeiten, Entsorgung).

Es wird von folgender geschätzter Auftragsmenge gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt während der Mindestvertragslaufzeit ausgegangen. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die Mengenangaben dienen der Kalkulationsgrundlage.
Geplante Abnahmemenge für die Mindestvertragslaufzeit sind:

1. 000 Stück Roll-Out - Installationsleistungen, Montage und Transport
100 Stück Roll-Out - Transport
100 Stück Roll-Out - Montage und Transport 
500 Stück Roll-In - Demontage und Transport 
500 Stück Roll-In - Demontage, Transport und Entsorgung

9900 Meter - Cat7 Kabel 
80 Std. Lohnarbeit 

Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wurde, so genau wie möglich, umschrieben. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Dieser gibt nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Zeitraum für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten, optionalen Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern. 
Da an unterschiedlichen Standorten von Kunden der Auftraggeberin gleichzeitig Dienstleistungen abgerufen werden können, muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass im Falle einer Angebotsabgabe für die geforderte Leistungserbringung die personellen, technischen und räumlichen Ressourcen vorhanden sind.
Der Auftragnehmer muss die Leistungsfähigkeit seiner Organisation in Bezug auf eine mögliche gleichzeitige Erbringung dieser Mengen (vgl. Kapitel 3.3 - Leistungszeitraum der Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung) der ausgeschriebenen Dienstleistungen bestätigen.

Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung frühestens aber zum 09.01.2027 und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). 
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag  zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). 
Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges.

Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 400.000,00 EUR netto; 476.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen.
Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. 
Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
 

Sonstiges Alle weiteren Informationen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen enthalten und können bei Interesse über das Vergabeportal abgerufen werden.
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