Rahmenvereinbarung über das Roll-Out/-In von IT-Systemen, Installationsleistungen nach Vorgaben, Montage- und Logistiktätigkeiten sowie Entsorgung von IT-Systemen.
| Vergabeart | Offenes Verfahren |
|---|---|
| Aktenzeichen | BIT14-0230-1139 |
| Veröffentlichungsdatum | 30.09.2026 |
| Angebotsabgabe | 03.11.2026 ▪ 09:00 Uhr |
| CPV Nummer |
51600000-8, 51610000-1, 75131000-3 |
| Auftragsgegenstand | Rahmenvereinbarung über das Roll-Out/-In von IT-Systemen, Installationsleistungen nach Vorgaben, Montage- und Logistiktätigkeiten sowie Entsorgung von IT-Systemen. |
| Ausschreibende Stelle |
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT-Baden-Württemberg (BITBW) Burgenlandstr. 33 70469 Stuttgart |
| Ausführungsort |
Die Leistungen sind grundsätzlich an allen Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Baden-Württemberg zu erbringen. Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass Lieferleistungen durch den Auftragnehmer auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg erbracht werden. Weitere Kosten (z. B. Reise-, Nebenkosten) wie in der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt angegeben, können nicht geltend gemacht werden. Im Falle einer remoten Leistungserbringung erfolgt diese grundsätzlich von Deutschland aus. Sofern die Leistungserbringung innerhalb der EU erfolgen soll, muss dies vor der Leistungserbringung der AG angezeigt und von dieser vorab genehmigt werden. |
| Leistungsumfang und -zeitraum |
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung folgender Leistungen: - den Roll-Out von IT Systeme Es wird von folgender geschätzter Auftragsmenge gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt während der Mindestvertragslaufzeit ausgegangen. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die Mengenangaben dienen der Kalkulationsgrundlage. 1. 000 Stück Roll-Out - Installationsleistungen, Montage und Transport 9900 Meter - Cat7 Kabel Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wurde, so genau wie möglich, umschrieben. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Dieser gibt nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Zeitraum für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten, optionalen Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung frühestens aber zum 09.01.2027 und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 400.000,00 EUR netto; 476.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. |
| Sonstiges | Alle weiteren Informationen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen enthalten und können bei Interesse über das Vergabeportal abgerufen werden. |